Die 28 nationalen Landwirtschaftsminister bringen ihre Prioritäten in die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein.
Vergleichbar mit Fachbeamten in Ministerien. Sie arbeiten dem entsprechenden EU-Kommissar zu.
Engster Beraterstab eines Kommissars.
Besteht aus 28 Kommissaren aus den EU-Mitgliedstaaten mit angeschlossenen Generaldirektionen. Der Agrarkommissar schlägt die Agrargesetze vor und verwaltet die Agrarmärkte.
Das EU-Parlament entscheidet zusammen mit dem Agrarministerrat über Vorschläge der Kommission.
Gremium von Diplomaten aus den EU-Mitgliedstaaten, die den EU-Agrarministerrat vorbereiten.
Der Ausschuss unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung von Maßnahmen, die die Lebensmittel betreffen. Dabei geht es auch um GVO, Pflanzenschutzmittel oder Impfungen.