Greening
Das Greening, die "Begrünung" ist seit dem Jahr 2015 Teil einer der Säulen der
Direktzahlungen an Landwirte. Konkret sind 30 Prozent der
GAP-Zahlung an das Greening gebunden. Dafür verpflichtet sich der Landwirt, sich an bestimmte Auflagen oder Anforderungen wie erweiterte
Fruchtfolgen, Brache oder Dauergrünland zu halten.