Wie erwartet hat sich der Trilog aus EU-Kommission, Rat und EU-Parlament auf eine Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten verständigt und die Liste ausgeweitet. Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen, die mit Rindern oder Soja handeln oder Produkte daraus herstellen, erfüllen. Schweinefleisch, Geflügel, Schafe und Ziegen sowie Mais wurden aber nicht in die Liste aufgenommen.