Martin Dippe Landwirt, Land schafft Verbindung: Nun will uns die Koalition eine Milliarde Euro als Schweigegeld geben. Aber wir sind nicht käuflich. Denn diese Milliarde vergrößert nur den Keil, der bereits jetzt zwischen Verbrauchern und Landwirten steckt. Die Bundesregierung rechtfertigt ihr Handeln damit, dass täglich Strafzahlungen in Höhe von 850000 Euro drohen. Mit der nun im Raum stehenden Milliarde könnte man die Strafe aber für mehr als drei Jahre bezahlen. Anstatt hier überstürzt zu handeln, sollten diese drei Jahre genutzt werden, um Grundlagenarbeit zu leisten und zu forschen, wie wir mit der ganzen Thematik sinnvoll umgehen können.
(Privat)
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Stephan Protschka, AfD, MdB: Insbesondere die Nebenerwerbsbetriebe und kleinere Betriebe werden die zusätzlichen Kosten und Aufwand nicht mehr stemmen können. Es droht also durch eine erneute Verschärfung der Düngeverordnung ein massiver Strukturbruch, dem ein gewaltiger Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft folgen würde. Die AfD als wertkonservative Partei bekennt sich klar zur bäuerlichen Landwirtschaft. Die Existenzvernichtung Tausender landwirtschaftlicher Familienbetriebe durch eine fachlich unbegründete Verschärfung der Düngeverordnung lehnen wir daher entschieden ab.
(Immagi Images / Jens Jeske)
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Michaela Kaniber Agrarministerin Bayern, CSU: Die Kommission bezweifelt aktuell die Definition der roten Gebiete. Die Konsequenz könnte sein, dass das Messstellen-Netz komplett neu definiert werden müsste. Mit den neuen Vorstellungen, die aus Brüssel zu hören sind, kann ich mir schwer vorstellen, dass die Düngeverordnung wie geplant in Kraft treten kann. Wir brauchen für die Umsetzung der Düngeverordnung Übergangsregelungen, um für die Landwirte Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Alle Beteiligten von EU, Bund und Ländern müssten dazu an einem Tisch zusammenkommen. Die Länder sind zuständig für die Abgrenzung belasteter Gebiete und wirken über den Bundesrat an der neuen Düngeverordnung maßgeblich mit. (Imago Images / Sven Simon)
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Dr. Volker Wissing, Agrarminister Rheinland-Pfalz: Ich kann nicht einen dysfunktionalen Verordnungsentwurf mittragen, nur weil die Bundesregierung unter Zeitdruck steht. Die Verantwortung für etwaige Strafzahlungen liegt allein bei der Bundesregierung. Sie hatte viele Jahre Zeit, das Thema zu bearbeiten, und ist lange untätig geblieben. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, einen Entwurf vorzulegen, der sowohl die EU-Kommission als auch die Länder überzeugt. Das bisherige Vorgehen von Bundesagrarministerin Julia Klöckner war in diesem Sinne wenig hilfreich. Ihr Hinweis auf Strafzahlungen löst keinen Automatismus einer Zustimmung im Bundesrat aus und ihre unbegründeten Vorwürfe gegenüber den Ländern überzeugen in der Sache nicht. Die Agrarministerkonferenz ist an einer Lösung interessiert und bereit, sich sachlich einzubringen.
(Imago Images / Sascha Ditscher)
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Christine Tölle-Nolting, NABU: Es dürfte für die Länder schwierig werden, die geforderte Phosphatkulisse in Deutschland innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Inkrafttreten der Düngeverordnung auszuweisen. Genau wie der NABU kritisiert die EU-Kommission die Ausnahmeregeln für die roten Gebiete zum Beispiel für das Grünland. Dies birgt die Gefahr, dass die Nutzung von Grünland intensiviert wird und sich der Zustand des Grünlands noch weiter verschlechtert. Die Kommission hat Deutschland bereits wegen des Verlusts an artenreichem Grünland ermahnt. Jetzt wäre es wichtig, eine ambitionierte Verordnung zu erlassen, die die Kommission zufriedenstellt und den Landwirten Planungssicherheit gibt.
(Privat)