Zivildienstleistende können ihren Dienst auch als landwirtschaftlicher Betriebsleiter absolvieren. Neun Monate lang ersetzt dieser die Arbeitskraft eines kranken Betriebsleiters oder dessen Ehegatten. Voraussetzung dafür ist, nach Angaben des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes e.V. (RLV), Bonn, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt oder Gärtner. Es besteht die Möglichkeit, dass der Zivildienstleistende die Dauer des Dienstes auf sein Gehilfenjahr anrechnen kann. Trägerorganisation im Rheinland ist der Verein Landbildung Rheinland, der noch freie Plätze hat. Nähere Informationen gibt es unter
Landbildung. (ED)