Anfang 2020 will die Bundesregierung eine Mindest-Ausbildungsvergütung einführen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat dazu schon Vorschläge gemacht. Derzeit liegen die Löhne für landwirtschaftliche Azubis noch deutlich unter dem bundesweit durchschnittlichen Tarifgehalt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat Vorschläge für die Berechnung der Mindestausbildungsvergütung (MAV) von Auszubildenden gemacht. Sie solle sich nach dem Gesamtdurchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen richten und für alle Azubis gleichermaßen gelten. Der durchschnittlichliche Monatslohn in tarifgebundenen Betrieben lag im Jahr 2017 bei 794 € brutto im ersten Ausbildungsjahr, im zweiten Ausbildungsjahr bei 870 €, im dritten bei 960 €.
Sachsen zahlt im dritten Lehrjahr 660 €
Je nach Bundesland verdienen die Azubis in der Landwirtschaft derzeit aber deutlich weniger: Ein Blick auf den Tarifvertrag in Bayern zeigt eine dreijährige Staffelung von 670, 740 bis 800 €. Auch die Ausbildungsvergütung in Niedersachsen, die im Berufsbildungsgesetz festgelegt ist, liegt mit 665 € Euro im ersten Jahr, 715 € im zweiten Jahr und 765 € im dritten Jahr unterhalb dieses bundesweiten Durchschnitts. Mit Blick nach Sachsen fällt der Lohnunterschied, der im Tarifvertrag empfohlen wird, noch krasser aus: Im ersten Jahr liegt sie bei 560 €, im zweiten Lehrjahr bei 600 € und im dritten bei 660 €.
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Ausbildung
Einige Azubis fühlen sich ausgenutzt
Die landwirtschaftliche Ausbildung braucht neuen Schwung. Sowohl im Bereich Soft Skills als auch in puncto Arbeitsbelastung für den Nachwuchs gibt es Änderungsbedarf. Experten sind auf der DBV-Fachtagung konkret geworden.
BDL fordert Begrenzung nach unten
Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) teilt vor diesem Hintergrund mit: "eine unterdurchschnittliche Ausbildungsvergütung ist nicht länger akzeptabel". Viele junge Menschen werden durch die niedrige Vergütung "abgeschreckt, ihren Wunschberuf zu erlernen". Deshalb fordert der BDL eine Mindestgrenze.
Derzeit gilt die Regelung, dass die Vergütung in nicht-tarifgebundenen Unternehmen den Tariflohn nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf. Und so schlägt der DGB vor, die MAV auf 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung festzulegen.
Auf Basis der Daten für das Jahr 2017 ergibt sich eine MAV von 635 € im ersten, 696 € im zweiten und 768 € im dritten Lehrjahr. Diesen Vorschlag erkennt der BDL als "Verhandlungsbasis" an. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht ebenfalls die Einführung einer Mindest-Ausbildungsvergütung (MAV) zum 1. Januar 2020 vor. Details hierzu gibt es allerdings bislang keine.
Änderungsbedarf in puncto Arbeitsbelastung
Während einer Fachtagung des Deutschen Bauernverbands im vergangenen Jahr wurden weitere Schwachstellen in puncto Arbeitsbelastung für Azubis erkannt. Die jungen Leute sind unzufrieden darüber, dass Wochenendarbeit und Überstunden nicht vergütet werden. Außerdem fehle es manchen an Lob. Hinzu kommt, dass sich wohl einige Ausbildungsbetriebe nicht an den vorgesehenen Ausbildungsplan halten.
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