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Die Landwirtschaft muss ihren Ausstoß an Treibhausgasen vermindern. Die lang anhaltende Debatte um den Klimaschutz mündet in eine neue LULUCF-Verordnung.
Die Verordnung schreibt dem Land- und Forstsektor in der EU vor, 310 Mio. t an Kohlendioxid bis 2030 einzusparen. Im Europaparlament gingen die verschärften Auflagen für die Land- und Forstwirtschaft recht reibungslos über die Bühne. Und wenn die FDP im EU-Ministerrat nicht noch in letzter Minute ihr Veto einlegt und die Technologieoffenheit im Wald einklagt, ist die LULUCF-Verordnung beschlossene Sache.
Der Wald macht den Gesetzgebern und Klimaschützern die größere Sorge. Traditionell wurde er als Karbonsenke betrachtet. Nun funktioniert das nicht mehr so reibungslos. Stürme und vertrocknete Bäume verwandeln den Wald in eine Quelle von Treibhausgasen. Zukünftig wird es auf die richtige „Technologie“ ankommen, damit der Wald wieder zur Karbonsenke wird und die Ziele der LULUCF-Verordnung eingehalten werden. Plantagen für die Herstellung von Holzpellets, wie etwa in Estland, sind tabu. Es kommt stattdessen auf große Stämme an, aus denen Bretter für langlebige Möbel oder Baustoffe gesägt werden.
Die Debatte um einen klimafreundlichen Baumbewuchs geht nicht nur die Waldbesitzer unter den Landwirten etwas an. In der LULUCF-Verordnung werden alle Formen der Bodenbewirtschaftung zusammen in die Pflicht genommen. Wenn also die Forstwirtschaft schwächelt, muss sich die Landwirtschaft mehr anstrengen. Die geeigneten Maßnahmen zum Humusaufbau, von extensiven Fruchtfolgen, Zwischenfrüchten und dem Ausbau des Dauergrünlands sind alle bekannt. Für sie gibt es Anreize im Rahmen der GAP.
Nur: Was passiert, wenn die Politik durch die LULUCF-Verordnung unter Druck gesetzt wird? Sie wird kaum die freiwilligen Anreize weiter erhöhen, sondern die Landwirte zu einer klimafreundlichen Erzeugung verpflichten. Für die meisten Landwirte bringt das zusätzliche Belastungen – und ein Ausgleich über das Carbon Farming steht noch in den Sternen.
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