Zur Vorstellung ihres Gesetzesentwurfs für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken bediente sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eines biblischen Bildes.
Sie wolle Goliath zähmen und David stärken. So einfach ist das aber nicht. Um in ihrem Bild zu bleiben: Während das Ergebnis des Zweikampfes des jungen David gegen den riesigen feindlichen Krieger Goliath bekannt ist, lässt sich dies mitnichten 1:1 auf das Kräfteverhältnis zwischen Landwirt, Lieferanten und den „Big Four“ der Lebensmitteleinzelhändler übertragen. Denn die Übermacht der vier großen Lebensmittelhandelsketten bleibt auch nach Inkrafttreten der UTP-Richtlinie für Milchbauern und Molkereien, aber auch für die Fleisch- und Backwarenlieferanten weiterhin unbezwingbar.
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Unfaire Handelspraktiken
„Wir zähmen Goliath"
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gegen unfaire Handelspraktiken verabschiedet. Darin geht sie über die europäischen Mindeststandards hinaus.
Immerhin hat sich die Bundesregierung dazu durchgerungen, Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) stärker zu bändigen als bisher geplant. In zwei Punkten geht der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf nämlich über das Brüsseler Regelwerk, das lediglich Mindeststandards setzt, hinaus: Die Regierung will verbieten, dass nichtverkaufte Ware zurückgeschickt wird, ohne für diese zu zahlen, oder, falls verdorben, für deren Beseitigung aufzukommen. Zudem will sie verbieten, dass Lagergebühren erhoben werden. „Wenn der Händler nicht passgenau kalkuliert, darf dies nicht zulasten der Lieferanten gehen“, schmückte sich Klöckner mit ihren zusätzlichen Errungenschaften. Für unverkaufte Ware müsse der Händler künftig trotzdem den vereinbarten Preis zahlen. Profiteure sind hier Obst- und Gemüsebauern.
Denn lediglich Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 350 Mio. € sollen vor unfairen Praktiken des Handels wie kurzfristigen Stornierungen, einseitigen Vertragsänderungen oder zu großzügigen Zahlungszielen geschützt werden. Damit sind die großen Genossenschaften als Erzeugerzusammenschlüsse außen vor. Denn große Genossenschaften wie das Deutsche Milchkontor oder Westfleisch wiesen zuletzt Umsätze im einstelligen Milliardenbereich aus, vertreten aber gegenüber dem LEH auch die Interessen ihrer landwirtschaftlichen Mitglieder. Der Hang dazu, negative wirtschaftliche Folgen weiterzureichen, ist ohnehin umso größer, je größer das Industrieunternehmen ist. Entsprechend zweifelt der Milchindustrie-Verband an einer „messbaren Wirkung“ der UTP-Richtlinie auf die Preisverhandlungen für die weiße Linie. Hinzu kommt, dass der LEH weiterhin Listungsgebühren von seinen Lieferanten verlangen kann – also Gebühren, die Lieferanten zahlen müssen, damit sie ihre Produkte überhaupt liefern dürfen. Schade.
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Bauernproteste
„Wir nehmen den Arla-Chef beim Wort“
Milchbauern sind heute unterwegs zum Deutschen Milchkontor in Bremen. Sie hoffen, dass auf ihre Forderungen nach höheren Preisen, reagiert wird.
Die protestierenden Bauern verschiedener landwirtschaftlicher Organisationen, die sich erst kürzlich unter dem Namen „Milchdialog“ formierten und von Molkereien und Schlachthöfen höhere Auszahlungspreise forderten, müssen nun mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung eine weitere Niederlage in dieser Woche einstecken. Denn der Milchindustrie-Verband hatte deren Forderungen nach höheren Preisen bereits kurz zuvor eine Absage erteilt. Am Ende ist also wieder der Landwirt der Dumme.
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