Henrike Schirmacher zum Tierschutzgesetz

Änderung ist richtig

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Brütereien können aufatmen. Das Bundesagrarministerium (BMEL) plant eine Änderung des Tierschutzgesetzes rechtzeitig vor dem Stichtag, an dem andernfalls eine Geschlechtsbestimmung im Hühnerei vor dem siebten Bebrütungstag stattfinden müsste.

Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Wie das BMEL aber kürzlich verkündete, gibt es nun neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Demnach setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – und damit deutlich später als bislang angenommen. Wenn dies tatsächlich zutrifft, gäbe es keine wissenschaftliche Grundlage mehr dafür, das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen.


Brütereien spielt das in die Hände. Denn in absehbarer Zeit stehen ihnen offenbar keine entsprechenden frühzeitig wirksamen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei vor dem siebten Bebrütungstag zur Verfügung. Die Industrie äußerte Sorge, ihre Standorte ins Ausland verlegen zu müssen.

Es ist gut, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium der Abwanderung einen Riegel vorschieben will, indem das Ressort nun zügig Änderungen am Tierschutzgesetz plant.

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen könnte die Frist, ab der das ursprüngliche Gesetz greifen würde, auf das Jahr 2026 verlängert werden. Zum anderen könnte eine Geschlechtsbestimmung im Hühnerei analog zu den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bis zum 13. Bebrütungstag erlaubt werden.

Die Debatte zwischen Tierschützern und der Brütereiindustrie sowie innerhalb der Ampelkoalitionäre dürfte sich entsprechend nicht um das „Ob“, sondern um das „Wie“ drehen. Eine zügige Entscheidung ist hier geboten, um der Branche Planungssicherheit zu geben.




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