Auf den ersten Blick sieht es wie der ganz große Wurf aus. Die Ampelfraktionen sollen sich endlich auf ein Instrument zur Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung geeinigt haben.
Im Rennen ist eine Tierwohlabgabe. Doch für die Ausgestaltung einer Abgabe kursieren seit Langem unterschiedliche Optionen. Die vermeintliche Einigung auf eine Abgabe birgt unendlich viel Konfliktpotenzial. Dass sich nun erneut das Bundeslandwirtschaftsministerium mit einem Konzept zur Umsetzung beschäftigen soll, unterstreicht die Hilflosigkeit innerhalb des zerstrittenen Ampelbündnisses.
Hinzu kommt: Bereits unter Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte das Agrarressort eine Machbarkeitsstudie zu den möglichen Finanzierungsinstrumenten in die Hände von Rechtsanwälten gegeben. Um die nationalen Pläne mit EU-Recht in Einklang zu bringen, haben die Studienautoren eine „Ergänzungsabgabe Tierwohl“ auf die Einkommenssteuer ins Spiel gebracht, die nicht am Verbrauch anknüpfe. Als unzureichend eingestuft wurde die von der Borchert-Kommission vorgeschlagene Verbrauchssteuer oder mengenbezogene Tierwohlabgabe. Nur einer zweckgebundenen Tierwohlabgabe, beispielsweise für den Stallumbau, räumen die Anwälte Chancen ein.