Henrike Schirmacher zur Tierwohlabgabe

Einen Schritt vor, zwei zurück

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Auf den ersten Blick sieht es wie der ganz große Wurf aus. Die Ampelfraktionen sollen sich endlich auf ein Instrument zur Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung geeinigt haben.

 Im Rennen ist eine Tierwohlabgabe. Doch für die Ausgestaltung einer Abgabe kursieren seit Langem unterschiedliche Optionen. Die vermeintliche Einigung auf eine Abgabe birgt unendlich viel Konfliktpotenzial. Dass sich nun erneut das Bundeslandwirtschaftsministerium mit einem Konzept zur Umsetzung beschäftigen soll, unterstreicht die Hilflosigkeit innerhalb des zerstrittenen Ampelbündnisses.


Zur Erinnerung – weil die Vorschläge der Borchert-Kommission schon ein Weilchen zurückliegen: Nach Borchert gibt es drei Optionen, an der Ladentheke mehr Geld für tierische Produkte und den Stallumbau einzunehmen. Dazu zählen eine Sonderabgabe Tierwohl, eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte, eine Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf tierische Produkte von 7 auf 19 Prozent. Die Expertenkommission plädierte für eine mengenbezogene Tierwohlabgabe, die in Form einer Verbrauchssteuer umgesetzt werden könnte.

Hinzu kommt: Bereits unter Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte das Agrarressort eine Machbarkeitsstudie zu den möglichen Finanzierungsinstrumenten in die Hände von Rechtsanwälten gegeben. Um die nationalen Pläne mit EU-Recht in Einklang zu bringen, haben die Studienautoren eine „Ergänzungsabgabe Tierwohl“ auf die Einkommenssteuer ins Spiel gebracht, die nicht am Verbrauch anknüpfe. Als unzureichend eingestuft wurde die von der Borchert-Kommission vorgeschlagene Verbrauchssteuer oder mengenbezogene Tierwohlabgabe. Nur einer zweckgebundenen Tierwohlabgabe, beispielsweise für den Stallumbau, räumen die Anwälte Chancen ein.

Vor dem Hintergrund, dass das Für und Wider zu Finanzierungsinstrumenten längst bekannt ist, entsteht der Eindruck, dass die Ampelfraktionen den Ball lediglich zurück ins BMEL gespielt haben.




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