Peter Seeger zur Ferkelkastration

(Zu)Viele Wege zum Ziel

Noch 20 Wochen und keine Lösung bei der Ferkelkastration in Sicht. Die Politik hat ein Problem, sich klar hinter die deutschen Tierhalter zu stellen. Mal wieder wird dem Landwirt gezeigt, welchen Platz er in der Gesellschaft hat.

Dieses Gesetz ist schon 5 Jahre alt und unter Schwarz-Gelb beschlossen worden. Damals versprachen die Schlachtunternehmen vollmundig, dass die Ebermast kein Problem sei, da man in kürzester Zeit eine „elektronische Nase“ habe, die vollautomatisch die wenigen Prozente stinkender Eber herausfinden könne. Dies hätte zwar einen weiteren erheblichen Strukturwandel in der Schlachtindustrie bedeutet, wurde aber in Kauf genommen, um den Tierschutzorganisationen entgegen zu kommen. Kleinere, regionale Schlachthöfen fällt das selektieren der „Stinker“ und deren Verwertung deutlich schwerer.

Dieses Versprechen wurde nicht eingelöst. Zum einen konnte keine zuverlässige Technik entwickelt werden. Und auch die Abnehmer für Jungeberfleisch rudern schon wieder deutlich zurück. Die Konsistenz des männlichen Fleisches sei doch nicht so gut zu verarbeiten, heißt es. Der Markt für Eberfleisch sei mit der momentanen Produktion schon gedeckt und weitere unkastrierte Schweine seien nur schwer zu Vermarkten, erklären die Schlachter.

Schwierigkeiten bei den Alternativen

Die von vielen Tierschützern unterstützte Alternative der Impfung gegen den Ebergeruch mit Improvac wird in Umfragen von den Verbrauchern nicht gewünscht. Diese Impfung wäre zudem von dem Schweinemäster durchzuführen. Diese Arbeit und Kosten hätten sie bei Importferkeln nicht. Daher ist dieser Weg keine wirkliche Alternative.

Die komplette Betäubung mit dem Betäubungsgas Isofluran oder per Injektion von Betäubungsmitteln ist in Deutschland immer von einem Tierarzt durchzuführen. Da man sich im Betäubungmittelgesetz bewegt, ist hier auch keine Ausnahme denkbar, sodass der Landwirt, mit entsprechenden Schulungen, dies selber durchführt. Wir hätten aber auch kaum genügend Tierärzte, um das flächendeckend durchzuführen. Zudem belasten die Kosten, alleine für die Anfahrt und Anwesenheit des Tierarztes, besonders in den kleineren Familienbetrieben die Wirtschaftlichkeit enorm. Ich befürchte aber auch, dass in solch einer Situation die fachliche Beratung der Landwirte kaum noch erfolgen kann, da die Veterinäre gar keine Zeit mehr für ihre eigentlichen Aufgaben wie die Bestandsbetreuung haben.

Dass bei diesen Alternativen der Ruf nach einem vierten Weg laut wird ist nachvollziehbar. Es wird gefordert dass es die Möglichkeit geben soll, dass der Landwirt selber bei den männlichen Ferkeln durch eine lokale Betäubung den Schmerz ausschaltet. Diese kostengünstige und praktikable Maßnahme wurde in Dänemark vor kurzem erlaubt und ist für den Import nach Deutschland zugelassen. Auch QS akzeptiert diese Methode schon bei Importferkel.

Keiner will sich die Finger verbrennen

Die Politik macht dabei keine gute Figur. Rainer Spiering, der Agrarsprecher der SPD sagte zum Beispiel vor kurzem deutlich, dass seine Partei keine Kompromisse aushandle für ein Gesetz, das unter Schwarz-Gelb beschlossen wurde. Ähnlich sehen es die Agrarminister der Länder ohne bedeutende Schweinehaltung. Keiner will sich die Finger an diesem Thema verbrennen. Da ist das klassische „Bauernopfer“ schon attraktiver. Vielleicht will man sich auch nur teuer verkaufen, um bei anderen Themen wie Migration oder Dieselfahrverboten Verhandlungsmasse zu haben. Vorstellbar ist alles.

Interessant ist der aktuelle Vorstoß von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, den Start der Betäubungslosen Kastration um 5 Jahre zu verschieben. Es zeigt aber auch, wie schwer es der Politik fällt, sich deutlich hinter die deutsche Tierhaltung zu stellen.

Global betrachtet ist dieses Thema vermutlich nicht kriegsentscheidend. Jedoch ist es ein weiteres Puzzleteil, das dem deutschen Landwirt deutlich zeigt, wo er in der Gesellschaft steht. Und was er von der Politik zu erwarten hat. Andere Länder - unsere Konkurrenten am Markt - suchen praktikable Lösungen. Wir suchen die perfekte Lösung, koste es was es wolle.




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  1. Nadine Henke
    Erstellt 9. August 2018 18:11 | Permanent-Link

    Leider ein Fehler im Text - weder Isofluran noch Ketamin & Azaperon fallen unters Betäubungsmittelgesetz. Das Problem stellt sich hier auch weder wegen des AMGs noch wegen irgendwelcher Btm., sondern der Haken bei der Durchführung durch den Tierhalter liegt im Tierschutzgesetz.

  2. Klapp
    Erstellt 12. August 2018 13:18 | Permanent-Link

    Nadine, glaubst du, dass Ketamin - egal aus welchen Gründen wir es nicht anwenden dürfen - für den Landwirt freigegeben wird ?

  3. Nadine Henke
    Erstellt 16. August 2018 15:26 | Permanent-Link

    Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob ein Präparat ein Btm ist oder nicht. Und was sollte bspw. bei einem Narkosegas wie z.B. Isofluran dagegensprechen, es an den Landwirt abzugeben - das wird ja schließlich in anderen Ländern wie z.B. der Schweiz auch gemacht. Ich weiß, dass diese ganze Diskussion unheimlich emotionsbeladen ist - jedoch sollten wir doch auch einfach bei den Fakten bleiben.

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