Bis zum 24. Mai haben interessierte Kreise Gelegenheit, den 60-seitigen Leitfaden des Bundeskartellamts zu kommentieren.
Das Bundeskartellamt hat "Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht" zur öffentlichen Konsultation gestellt. Unternehmenskooperationen sollen mehr Rechtssicherheit erhalten.
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