Agrarinvestitionsförderung
Die Flächenbindung der Tierhaltung ist künftig Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das geht aus dem GAK-Rahmenplan 2023 bis 2026 hervor.