Agrarinvestitionsförderung

Viehbesatz maximal 2 Großvieheinheiten

Die Flächenbindung der Tierhaltung ist künftig Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
IMAGO / CHROMORANGE
Die Flächenbindung der Tierhaltung ist künftig Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Die Flächenbindung der Tierhaltung ist künftig Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das geht aus dem GAK-Rahmenplan 2023 bis 2026 hervor.

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