Wanderheuschrecken dürfen in Form von Tiefkühl-, Trocken- und Pulverprodukten verkauft beziehungsweise als Snack oder Lebensmittelzutat vermarktet werden.
Die EU- Kommission erteilt dem Insekt eine Zulassung als Lebensmittel. Die Produkte müssen gekennzeichnet werden.
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