
Staatssekretär Onko Aeikens sieht beim Bodenverkauf erhebliche Regulierungslücken. Share Deals sollen mit in das Bodenrecht aufgenommen werden.
Die Bundesregierung drängt die Länder dazu, die Gesetze zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu ändern. Besonders Anteilsverkäufe (Share Deals) und damit der Flächenerwerb durch Investoren nehmen in besorgniserregendem Ausmaß zu: Bodenpreise steigen, Landwirte gehen leer aus. In einer Anfrage der Grünen im Bundestag bestätigt die Regierung, dass Share Deals keiner Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bedürfen. Das mache Anteilskäufe an Agrarunternehmen für Investoren interessant. Denn anders als beim Kauf von Einzelflächen kann bei Anteilskäufen die Grunderwerbssteuer umgangen werden.
Die Bundesregierung beobachte die Entwicklungen auf den Bodenmärkten mit großer Sorge, sagt Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im BMEL im az-Interview. Diese Gesetzeslücke müssten aber die Bundesländer schließen, da dies in ihrer Zuständigkeit liegt. Die Anteilskäufe sollten seiner Meinung nach in das Grundstücksverkehrsgesetz aufgenommen werden. "Wir möchten nicht, dass Boden zum Spekulationsobjekt verkommt", so Aeikens. Anteilskäufe hätten in manchen Jahren und Regionen bis zu 50 Prozent der Flächentransfers ausgemacht. Ostdeutschland
Forscher: Bodenmarkt muss nicht vor Investoren geschützt werden
Da aber derzeit nur bei kleineren Transfers geprüft werde, ob der Boden in landwirtschaftliche oder nicht-landwirtschaftliche geht, gibt es erhebliche Regulierungslücken. Bei Share Deals, die sich in wesentlich größeren Größenordnungen abspielen, hat der Staat momentan keine Handhabe. Der Staatssekretär spricht von einem Unterlaufen der bodenmarktrechtlichen Regelungen und Wettbewerbsverzerrung.
Das vollständige Interview lesen Sie in der aktuellen Druck-Ausgabe der agrarzeitung#7Bodenmarkt
Sorge um Ausverkauf der Flächen
Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.