Vom 8. Februar bis zum 8. März können
im Internet Kommentare zu den Palmölimporten und deren Verarbeitung zu Biodiesel abgegeben werden. Anschließend will die EU-Kommission ihren delegierten Rechtsakt zur Zertifizierung von Biokraftstoffen mit indirektem Landnutzungsänderungsrisiko (iluc) vorlegen. Die Menge an Biodiesel aus Palmöl soll eigentlich auf dem Niveau von 2019 eingefroren werden. Allerdings will die EU-Kommission Ausnahmen einräumen, um Auseinandersetzungen mit den Lieferländern Indonesien und Malaysia zu vermeiden.
In ihrem Entwurf macht die Kommission Ausnahmen für Kleinbauern von der Mengenbegrenzung. Auch soll es eine Ausnahmeregelung für Palmöl geben, das auf bisher ungenutztem Agrarland erzeugt wurde. Dem Europäischen Bauernverband (Copa/Cogeca) geht das zu weit. Der Verband befürchtet zahlreiche Schlupflöcher für Palmölimporte. Billigbiodiesel aus Palmöl könnte dann dem Biodiesel aus heimischem Raps zu große Konkurrenz machen, warnt Copa. Die EU-Kommission muss ihren delegierten Rechtsakt zur Zertifizierung von Biokraftstoffen spätestens bis zum 14. März vorlegen, damit er noch vor den Europawahlen über die Bühne gebracht werden kann.
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