Bundestag

Mindestlohn für Azubis kommt

Höhere Löhne und mehr Freizeit sollen die Berufsausbildung attraktiver machen.
Ellen Padeken LWK Niedersachsen
Höhere Löhne und mehr Freizeit sollen die Berufsausbildung attraktiver machen.

Das Parlament hat die umstrittene Mindestausbildungsvergütung abgesegnet. Ab 2020 bekommen Azubis also mindestens 515 Euro im Monat. Umstritten sind neue Regeln zur Arbeitszeit.

Die Bundesregierung will die berufliche Ausbildung attraktiver machen. Dazu hat sie ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt, das in der vergangenen Woche im Bundestag beraten und schließlich auch beschlossen wurde. Die Mindestvergütung für Auszubildende soll 2023 stufenweise auf 620 Euro im Monat  steigen. In der Agrarbranche dürfte dies zu keinen Veränderungen führen, denn in der Regel werden schon heute höhere Löhne an die Auszubildenden gezahlt.

Neue Titel signalisieren mehr Anerkennung


Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sieht auch die Verankerung dreier beruflicher Fortbildungsstufen vor: „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. So dürfen Meister künftig zusätzlich die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ führen. Die Novelle geht nun in den Bundesrat und soll vorbehaltlich dessen Zustimmung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Aus der Wirtschaft kommt Lob und Kritik für die neuen Regelungen. Für Präsident Hans Peter Wollseifer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sind die neuen Bezeichnungen "ein wichtiger Meilenstein für die gleichwertige Behandlung von akademischer und beruflicher Bildung und das richtige Signal an junge Menschen und deren Eltern". Die beruflichen Abschlüsse der zweiten und dritten Stufe stünden damit auf einer Ebene mit den akademischen Abschlüssen „Bachelor“ und „Master“.



"Ärgerlich und nicht akzeptabel" findet der ZDH-Präsident allerdings die beschlossene Freistellung aller Auszubildenden an Berufsschultagen. Letztlich bedeute dies, dass junge Erwachsene künftig nach nur 3 Stunden und 45 Minuten Berufsschulunterricht nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb zurückkehren müssen. Wollseifer: "Damit gehen viele Wochentage betrieblicher Lernzeit im Jahr verloren und der Rahmen für eine angemessene Ausbildungsqualität wird eingeschränkt." Auch von Ausbildungsbetrieben in der Landwirtschaft werden die neuen Arbeitszeitregelungen als praxisfern kritisiert.

Freistellung von Mitarbeitern bei Prüfungen

Ebenfalls kritisch sieht der Handwerkspräsident den Punkt im neuen Gesetz, dass die Betriebe Mitarbeiter für ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit freistellen müssen. "Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber nichts unternimmt, um den zeitlichen Aufwand für Prüfer zu minimieren, ist diese Belastung für die Betriebe unzumutbar", moniert Wollseifer in seinem Kommentar zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz. Zudem entstehe für die Betriebe eine große Unsicherheit. Schließlich sei nicht klar geregelt, in welchem Umfang sie trotz Freistellung den Arbeitslohn fortzahlen müssen.





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