
Die EU erlässt neue Vorschriften für das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Nur Qualitätsdünger dürfen in der EU vertrieben werden.
Die EU-Kommission legte ihren Vorschlag zur neuen Düngemittel-Verordnung, die nicht mit der Düngeverordnung zu verwechseln ist, im März 2016 als Teil des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft vor. Eines seiner wichtigsten Ziele besteht darin, die industrielle Herstellung von Düngemitteln aus organischen oder sekundären Rohstoffen nach dem Kreislaufwirtschaftsmodell, wie durch die Umwandlung von Abfällen in Nährstoffe für Nutzpflanzen, zu fördern.
In der EU-Verordnung für Düngemittel gibt es Grenzwerte beispielsweise für Kontaminanten wie Cadmium in Phosphatdüngern, die nicht überschritten werden dürfen. Weist ein organisch-mineralisches Düngemittel einen Massenanteil an Gesamtphosphor (P) von weniger als 5% Phosphorpentoxid-(P2O5)-Äquivalent auf: 3mg/kg Trockenmasse oder einen Massenanteil an Gesamtphosphor (P) von mindestens 5% Phosphorpentoxid-(P2O5)-Äquivalent auf ("Phosphatdünger") beträgt der Grenzwert 60 mg/kg Phosphorpentoxid (P2O5).
"Durch diese neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass nur Düngemittel, die hohen EU-weiten Anforderungen an Qualität und Sicherheit genügen, in der gesamten EU frei verkauft werden können. Die Kontaminanten in EU-Phosphatdüngeprodukten,wie Cadmium, können potenziell ein Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze, für die Sicherheit oder für die Umwelt darstellen. Aus diesem Grund wurde der Gehalt an solchen Kontaminanten mit den neuen Vorschriften begrenzt. Die neuen Vorschriften werden die Herstellung und den Einsatz von Phosphatdüngern mit geringem Cadmiumgehalt und von organischen Düngemitteln fördern und Landwirten, die eine umweltfreundlichere Landwirtschaft betreiben wollen, eine größere Auswahl bieten", sagte Rumäniens Wirtschaftsminister Niculae Badalau.
Die Verordnung muss noch unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Hersteller von Düngemitteln ohne CE-Kennzeichnung haben weiterhin die Möglichkeit, diese auf ihrem nationalen Markt in Verkehr zu bringen.
Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.