Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts.
Ein Landwirt aus der Vulkaneifel hatte gegen Restriktionen in den Roten Gebieten geklagt. Das Verwaltungsgericht Trier erklärt Klage gegen die Landesdüngeverordnung für unzulässig.