
Die Bundesregierung muss die Düngeverordnung drastisch nachbessern. Sie hat einen Maßnahmenkatalog entwickelt, um die Nitratwerte im Grundwasser zu senken.
Die Düngeverordnung von 2017 muss nachgebessert werden. Die EU-Kommission pocht darauf, sonst muss Deutschland wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie hohe Strafen bezahlen. In den vergangenen Monaten hat das Bundesagrarministerium (BMEL) mit der EU-Kommission über mögliche Verbesserungen verhandelt.
Die EU-Kommission hat einige Punkte der Düngeverordnung beanstandet, doch mahnt Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU), man müsse bei dem Vergleich der Zu- und Abfuhr von Stickstoff (N) auf landwirtschaftlichen Flächen und bei der Regelungen in den mit Nitrat besonders belasteten Gebieten nachbessern. Deshalb hat Deutschland der EU eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen vorgeschlagen, um damit die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen besser zu kontrollieren.
Denn der in der aktuellen Düngeverordnung erlaubte Stickstoffüberschuss im Nährstoffvergleich ist mit 60 N kg/ha der EU-Kommission zu hoch. Damit sei in den belasteten Gebieten der Nitratwert nicht zu senken. Das BMEL schlägt vor, den Nährstoffvergleich und den Kontrollwert zu streichen und durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung zu ersetzen. Der errechnete Düngebedarf darf mit den Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden.
Für die mit Nitrat besonders belasteten Gebiete die hot spots hat das BMEL der EU-Kommisson weitere Maßnahmen vorgeschlagen:
Die Vorschläge werden nun von der EU-Kommission geprüft und könnten bereits im Herbst wirksam werden.Nitrat in der Landwirtschaft
Düngeverordnung wird nachgebessert
Dann muss aber auch Schluss sein mit Importgülle aus Holland !!
Eigentlich gilt doch ich Deutschland das Verursacherprinzip. Wieso werden beispielsweise wir bestraft, da in dem Bereich, wo wir wirtschaften der Nitratwert der Brunnen zwischen 2,6 u 12,2 Milligramm pro Liter Tinkwasser liegt?