
Landwirte verzweifeln an den Dürrehilfen. Die Anträge seien zu kompliziert. Das Geld kommt vermutlich ziemlich spät. Kiel und Berlin uneins.
Während das Bundesagrarministerium (BMEL) noch stolz verkündet, dass alle Bundesländer die Vereinbarung über Dürrehilfen nun unterschrieben haben, zeigt die Betrachtung im Detail so manchen Pferdefuß. Die Anträge für Dürrehilfen sind bürokratisch. Außerdem möchte das Land Schleswig Holstein erst nach Vorliegen des Buchführungsabschlusses 2018/2019 die Hilfen auszahlen. „Die von Bund und dem Land zur Verfügung gestellte Hilfe kommt auf den Betrieben nicht an“, stellt der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz, fest. Das Verfahren sei zu kompliziert, die Ausschlusskriterien zu zahlreich, die Offenlegungs- und Bewertungspflichten zu umfassend und die endgültige Bewilligung möglicherweise erst im nächsten oder übernächsten Jahr.
"Bund und Länder haben die Voraussetzungen für die Dürrehilfe gemeinsam ausgehandelt", erwiederte Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens zur Kritik des Bauernpräsidenten. Es sei unverständlich, dass Schleswig-Holstein die Hilfen erst nach Vorliegen des Buchführungsabschlusses zahlen will. "Das war so nicht gewollt. Es ist keine Voraussetzung der Verwaltungsvereinbarung, dass der Buchführungsabschluss des Wirtschaftsjahres 2018/2019 vorliegen muss, um den entstandenen Schaden berechnen zu können.“
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