Die BFL hat eine Stellungnahme zu einem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) für eine "Verordnung zur Duchführung der Narkose mittels Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkNarSachkV) verfasst. Darin verweist sie darauf, dass Wettbewerber in Dänemark unter lokaler Betäubung kastrierte Tiere auf dem deutschen Markt anbieten könnten. Diese seien unter dem Aspekt des Preises "viel billiger als deutsche Tiere, die unter Isofluran in Narkose gelegt wurden!"
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Ferkelkastration
Isofluran-Narkose stößt auf Widerstand
Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bleibt in der Diskussion. Die Möglichkeit der Vollnarkose mit Isofluran stößt in Teilen der Tierärzteschaft auf Kritik.
Für die bestehende Möglichkeit der Ebermast mit oder ohne Immunokastration würden seitens der Wirtschaft die Vermarktungsmöglichkeiten als nicht flächendeckend angesehen, heißt es weiter in dem Papier. Daher müssten insbesondere kleinstrukturierte Betriebe die Möglichkeit zur chirurgischen Kastration behalten. Jedoch erweise sich die flächendeckende Durchführung der Betäubung von Ferkeln durch Tierärzte als nicht durchführbar. Daher sei die Aufhebung des Tierarztvorbehaltes zwingend notwendig, so die BFL.
Die Methode der Betäubung mit Isofluran bewertet die BFL kritisch. So hätten sich in Befragungen Tierhalter dahingehend geäußert aus der Schweinehaltung auszusteigen, wenn sie Isofluran anwenden müssten. Auch Tierärzte hätten zunehmend signalisiert, sich der Narkose unter Anwendung von Isofluran zu verweigern. Nach Meinung der BFL sei es unverständlich, die Durchführung der Betäubung ausschließlich mit dem Wirkstoff Isofluran zu ermöglichen.
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