Ferkel dürfen bei der Anwendung der Isoflurannarkose zur Kastration nicht auskühlen und müssen nach dem Eingriff schnellstmöglich zur Muttersau zurückgesetzt werden. Zudem müssen die Ferkel nach der Kastration ausreichend lange beobachtet werden, um mögliche Nachblutungen frühzeitig zu erkennen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im deutschen Bundestag zur Zulassung für das Inhalationsnarkotikum Isofluran Baxter vet 1000 mg/g hervor.
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Isofluran gegen Sachkundenachweis
In das Thema Ferkelkastration kommt Bewegung: Das Bundeslandwirtschaftsministerium will Landwirten die Isofluran-Narkose ermöglichen. Aus Australien stammt eine Schmerzlinderungs-Alternative.
Weiter heißt es, dass als Nebenwirkungen während der Narkose ein niedriger Blutdruck und Herzrhythmusstörungen auftreten können. Diese Symptome würden jedoch umgehend nach Reduktion des Narkosegases abklingen. Anzeichen einer Überdosierung von Isofluran seien eine ausgeprägte Hypotonie, Atemdepression und Hyperkapnie bis hin zum Atemstillstand. Nach Kenntnis der Regierung sei durch die Narkose aber nicht mit höheren Verlusten bei der Ferkelkastration zu rechnen.
Bedarf an Inhalationsnarkosegeräten soll bei 5.000 liegen
Aller Voraussicht nach könnten bis zum 31. Dezember 2020 bis zu 6.000 Personen an Schulungen zur Durchführung der Isoflurannarkose teilnehmen. Diese Schulungen sind Bestandteil der Verordnung, die Ende 2018 kurz vor Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist zur betäubungslosen Ferkelkastration im Bundestag verabschiedet wurde.
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Isofluran für Ferkel zugelassen
Landwirte dürfen ihre Ferkel bald per Inhalation betäuben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Mittel jetzt in Deutschland erlaubt.
Nunmehr muss sich die Branche auf ein einheitliches Verfahren zur Betäubung geeinigt haben. Das soll mit dem Betäubungsmittel Isofluran erfolgen. Diese Betäubung können geschulte Landwirte selbst vornehmen dürfen. Entsprechend sei mit einem Bedarf von bis zu 5.000 Inhalationsnarkosegeräten zu rechnen, die von der Bundesregierung anteilig gefördert werden sollen. Die Höhe der Förderung wird zurzeit geprüft.
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Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bleibt in der Diskussion. Die Möglichkeit der Vollnarkose mit Isofluran stößt in Teilen der Tierärzteschaft auf Kritik.
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