Das Bundeskabinett hat den Weg frei gemacht: Die Ferkelkastration mit Isofloran darf von nicht-tierärztlichem Personal durchgeführt werden.
Der Anwendungsbereich der Verordnung zur Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung ist noch einmal angepasst worden. In einer gestrigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde eine Erweiterung ohne weitere Aussprache beschlossen.