Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) fordert von der Erzeugungs- und Verarbeitungskette und insbesondere vom Lebensmitteleinzelhandel ein klares Statement. Erwartet werden verbindliche Aussagen über die Abnahme von Mengen aus alternativen Verfahren. „Seit der Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration sind wir bei der Frage, welche tragfähigen Wege Schweinehalter hier in Zukunft einschlagen können, keinen Schritt weitergekommen. Entsprechend groß ist der Frust im gesamten Sektor“, stellte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp bei der jüngsten DRV-Fachausschusssitzung für Vieh und Fleisch fest.
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Fristverlängerung passiert den Bundesrat
Das Gesetz zur Verlängerung der Frist für den Entfall der betäubungslosen Ferkelkastration hat nun auch den Bundesrat passiert. Damit herrscht Klarheit für die Ferkelerzeuger.
Markt müsse auf Ebermast vorbereitet werden
Sofern der Markt Fleisch von kastrierten Tieren verlange, müssten die Kosten natürlich vom Lebensmittelhandel zusätzlich bezahlt werden. Die Übergangszeit müsse genutzt werden, um den Fleischmarkt auf Veränderungen, wie zum Beispiel Fleisch aus Ebermast vorzubereiten. „Das verpflichtet nicht nur die Bundesregierung, sondern vor allem den Lebensmittelhandel und die Fleischverarbeitung“, so Holzenkamp. Derzeit gäbe es für keine der drei Alternativen seitens der Abnehmer ein klares Votum. Diese Hängepartie müsse endlich aufhören. "Andernfalls muss man den Tierhaltern empfehlen, komplett aus der Kastration auszusteigen", so Holzenkamp.
Gutachten: keine Einschränkung der Berufsausübung
Druck von ganz anderer Seite baut die Tierrechtsorganisation Peta auf. Peta hatte bei Professor Anne Peters, Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nun liegt das Ergebnis vor. Es erklärt die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration Ende 2018 für verfassungswidrig.
Peters begründet ihre Einschätzung damit, dass der Tierschutz über den Grundrechten der Landwirte steht. Denn auf Seiten der Agrarunternehmer lag mit dem Verbot "ein vergleichsweise geringfügiger Eingriff in grundrechtliche Positionen" vor. Das Verbot hätte lediglich den Charakter einer Berufsausübungsregelung, mithin der niedrigsten Eingriffsstufe. Hingegen hätte das Verbot betäubungsloser Kastrationen zum 1. Januar 2019 dem Staatsziel Tierschutz, als einem „besonders wichtigen Rechtsgut“ entsprochen.
Laut Gutachten kann die Ausübung des Berufs der Ferkelzucht fast uneingeschränkt fortgeführt werden. Mögliche finanzielle Nachteile könnten mittels Härtefallregelungen abgepuffert werden, so die Empfehlung. Peta appelliert nun an Politiker, die Fristverlängerung vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
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Noch weitere zwei Jahre dürfen Ferkel ohne Betäubung kastriert werden. Die Uni Hohenheim lud Experten aus Industrie und Lehre zu einer Diskussion ein.
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Die männlichen könnte man auch mit 85-90 kg lebend schlachten. Damit ist das Geruchsproblem auch zu lösen. Ist aber zu einfach.