Die Grünen im Saarland wollen gegen die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsklage erheben. Der Landeschef der Bündnis 90/Die Grünen, Markus Tressel, begründete das mit Verweis auf die Staatsziele. Dort ist Tierschutz als ein offizielles Ziel der Bundesrepublik Deutschland festgehalten. Die „Änderung des Tierschutzgesetzes“, das die betäubungslose Kastration weiterhin erlaubt, trete diese Vorgabe mit Füßen. „Das ist klar verfassungswidrig. Das Tierschutzgesetz bestimmte seit Jahren, dass zum 1. Januar 2019 mit der betäubungslosen Ferkelkastration Schluss sein muss. Alternativmethoden stehen zur Verfügung.“
Die Landesregierung des Saarlandes hatte im Bundesrat gegen die Änderung des Tierschutzgesetzes gestimmt. Tressel forderte die Landesregierung auf, das Gesetz den obersten Richtern zur Beurteilung vorzulegen. Rechtsexperten wie der Mannheimer Juraprofessor Dr. Jens Bülte
warnte schon vor dem Beschluss zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor einem Verfassungsklage.
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