Die EU-Mitgliedstaaten können national auch darauf verzichten, intensive Weizen-Weizen-Fruchtfolgen im Jahr 2023 zuzulassen oder die 4-prozentige Stilllegungsfläche für den Anbau freizugeben.
Erwartungsgemäß erhielt der Vorschlag der EU-Kommission für Fruchtfolgen und die Stilllegungsfläche die qualifizierte Mehrheit im Ausschuss für die GAP. Deutschland enthielt sich der Stimme.
Jetzt kostenlos registrieren und sofort einen Artikel kostenfrei lesen
Die Registrierung beinhaltet unseren tagesaktuellen Newsletter
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.