An der Zulassung für Glyphosat sei nicht zu rütteln, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofes.
Umweltaktivisten dürfen Kanister von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln nicht beschädigen. Auch wenn der Wirtstoff politisch umstritten ist, sei das Sachbeschädigung, urteilt der Gerichtshofs der EU (EuGH).