
Für Schmidt wird die Luft dünner. Die Kanzlerin kritisiert seinen Alleingang.
Mit seinem Ja zur Neuzulassung von Glyphosat am Montag im Berufungsausschuss in Brüssel hat der geschäftsführende Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung verstoßen. „Das entsprach nicht der Weisungslage, die von der Bundesregierung ausgearbeitet war", sagte Merkel am Dienstag in Berlin (genauer Wortlaut siehe Kasten unten).
Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, dass Schmidt auf Weisung von Merkel gehandelt haben könnte. Dem war der Minister am Morgen im ARD-Morgenmagazin entgegengetreten und hatte die Zustimmung als alleinige Entscheidung bezeichnet.
„Jetzt zu dem gestrigen Abstimmungsverhalten des Landwirtschaftsministeriums in Sachen Glyphosat: Das entsprach nicht der Weisungslage, die von der Bundesregierung ausgearbeitet worden war. Obwohl ich in der Sache ‑ anders als Frau Hendricks ‑ mehr bei Bundesminister Schmidt bin, entspricht das Verhalten nicht dem, dass wir in der Geschäftsordnung der Bundesregierung vereinbart haben. Dies gilt auch für eine geschäftsführende Bundesregierung.
Es hat innerhalb der Bundesregierung in den letzten vier Jahren schmerzlichste Prozesse gegeben, in denen Enthaltungen notwendig waren, obwohl das den Ministern persönlich sehr, sehr wehgetan hat. Ich nenne zum Beispiel Frau Schwesig im Zusammenhang mit der Frauenquote in der Europäischen Union ‑ darüber habe ich sehr, sehr viele Gespräche geführt ‑, und sie hat sich an diese Enthaltung gehalten. Deshalb erwarte ich auch, dass sich ein solches Vorkommnis nicht wiederholt. Ich habe heute mit Minister Schmidt gesprochen, und der Chef des Bundeskanzleramtes wird noch einmal darauf hinweisen, dass diese Dinge im Rahmen der geschäftsführenden Bundesregierung genauso einzuhalten sind.
Es gibt manchmal Dinge, die nicht in Ordnung sind. Es gab jüngst einmal eine Kontroverse zwischen Ministerin Hendricks und dem Vizekanzler. In dieser Kontroverse könnte ich mich der Seite von Ministerin Hendricks anschließen. Aber das ist etwas, das sich nicht wiederholen darf.
(…)
Ich komme noch einmal zurück zu den Dingen, die Sie benannt haben und die gestern nicht richtig gelaufen sind. Ich sage noch einmal: Ich werde mit Nachdruck darauf hinweisen. Es gibt bei etwa einem Viertel bis einem Drittel der Abstimmungen in Brüssel Enthaltungen, weil es keine Einigkeit zwischen den Ressorts gibt. Dies ist also sicherlich ein sehr prominenter Fall, aber ein Fall, der fast täglich oder sehr häufig auftaucht. Deshalb habe ich den Kanzleramtsminister gebeten, wirklich noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese Geschäftsordnung gelten muss. Ansonsten ist ein gedeihliches, gemeinsames Arbeiten in der Bundesregierung nicht möglich. Das ist genau so wie bei Ressortabstimmungen. So müssen wir uns auch in Europa verhalten. Im Übrigen sind wir sonst auch keine verlässlichen Partner.
Insbesondere ‑ auch wenn das etwas im Bereich der Spekulation liegt ‑ da sich das Europäische Parlament parteiübergreifend auf eine Frist von fünf Jahren verständigt hatte, allerdings dann mit einem automatischen Auslaufen der Genehmigung für Glyphosat, war sowieso zu erwarten ‑ so sage ich es jetzt einmal, obwohl wir es nicht nachweisen können ‑, dass die Kommission ihrerseits noch einmal eine eigene Entscheidung trifft. Insofern ist dieses Auseinanderfallen innerhalb der Bundesregierung aus meiner Sicht besonders bedauerlich, wenngleich ich inhaltlich auf der Seite von Minister Schmidt war. Aber es geht hierbei um Verfahrensfragen.“
Quelle: Presse-und Informationsamt der Bundesregierung