Wiesenhof darf in Anzeige nicht mit "klimaneutral" werben
vonHanno Bender (LZ)
Donnerstag, 03. Februar 2022
IMAGO / Martin Wagner
Gerichte stellen höhere Ansprüche an Aussagen zur Klimaneutralität.
Mit dem Landgericht Oldenburg stützt ein weiteres Gericht die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale, wonach die Werbeaussage "klimaneutral" regelmäßig erläuterungsbedürftig ist. Wiesenhof begrüßt das Urteil dennoch.
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