Tierschützer wollen mutmaßliches Leiden von Nutztieren öffentlich machen - im Zweifelsfall auch durch Stalleinbrüche.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat Tierschützer, die in Ställe eingestiegen sind, endgültig freigesprochen. Damit ist klar: Der Zweck heiligt die Mittel. Tier kommt vor Eigentum.
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