Vier weitere Landkreise in Schleswig-Holstein sind ab heute offizielle Wolfspräventionsgebiete (WPG). In diesen Arealen finanziert das Land den Nutztierhaltern vollumfänglich dauerhafte Herdenschutzmaßnahmen. „Ziel ist es, die hier ansässigen und durchs Land wandernden Wölfe gar nicht erst an Nutztiere als Nahrungsquelle zu gewöhnen“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.
Die Ausgleichszahlungen sind an einen Antrag gebunden. In diesem Antrag müssen die Halter von besonders gefährdeten Nutztieren wie Schafen und Ziegen „verdeutlichen, dass sie dazu bereit sind, ihre Herden angemessen zu schützen“, wie es in einer Mitteilung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) heißt. Bisher haben 70 Anträge das Ministerium erreicht. Deren Antragsteller haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der durch das Land finanzierte Herdenschutz noch nicht geliefert wurde.
Die Anträge können formlos gestellt werden. MEHR DAZU
Senckenberg-Institut
„Alternative Wissenschaft“ zum Wolf
In den letzten Monaten kocht die Diskussion über das größte Raubtier in Deutschland hoch. Fakten und Sachlichkeit bleiben dabei auf der Strecke, beschweren sich Wissenschaftler des Senckenberg-Instituts.
Größere Weidetiere wie Pferde und Rinder gelten wegen ihrer Wehrhaftigkeit nicht als gefährdet. geschädigte Pferde- und Rinderhalter haben aber weiterhin Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Weitere Details finden sich auf der Website des MELUND.
Ein Wolfspräventionsgebiet wird überall dort ausgerufen, wo die Anwesenheit eines Wolfs länger als sechs Monate nachgewiesen ist, oder bei einer besonderen Häufung von sechs Rissen in zehn Tagen. Bereits im Jahr 2015 hatte Schleswig-Holstein ein erstes Wolfsgebiet ausgerufen.
Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.