Die EU-Mitgliedstaaten verständigten sich auf 350 Großvieheinheiten (GVE) als Schwelle, unter der die Rinder- und Schweinhalter nicht unter die Richtlinie fallen sollen.
Die EU-Mitgliedstaaten verständigen sich auf eine gemeinsame Position zu den Umweltauflagen für Tierställe. Sie schränken den Anwendungsbereich der Richtline auf wenige Großbetriebe ein.
Jetzt kostenlos registrieren und sofort einen Artikel kostenfrei lesen
Die Registrierung beinhaltet unseren tagesaktuellen Newsletter
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.