Für den Insektenschutz sollen Landwirt:innen entschädigt werden.
Ertragseinbußen, die durch das Insektenschutzgesetz entstehen, können finanziell entschädigt werden. Dazu wurde ein neuer Fördergrundsatzes „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ in den GAK-Rahmenplan aufgenommen.
Jetzt kostenlos registrieren und sofort einen Artikel kostenfrei lesen
Die Registrierung beinhaltet unseren tagesaktuellen Newsletter
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.