Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat in Berlin das beschlossene Maßnahmenpaket für die neue Klimapolitik präsentiert. Als zentrales Element soll klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) einen Preis bekommen und Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas verteuern - es ist aber ein Einstieg auf einem moderaten Niveau geplant. Im Gegenzug soll eine Reihe von Entlastungen und Anreizen kommen. Dazu zählen beispielsweise eine Erhöhung der Pendlerpauschale und billigere Bahntickets.
Landwirte profitieren vom Klimafonds
Aus dem geplanten Energie- und Klimafonds der Bundesregierung, der Investitionen in den Klimaschutz decken soll, wird das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) rund 1 Mrd. € erhalten, heißt es in Berlin. Nur rund die Hälfte des Geldes werde in die Landwirtschaft und der Rest in die Forstwirtschaft fließen, erfuhr agrarzeitung.de aus gut informierten Quellen.
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Statt Verboten gibt es Geld. Das zeichnet sich ab, noch bevor Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) an diesem Freitag gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Klimakabinetts Maßnahmen zum Klimaschutz präsentieren wird. Doch der Teufel steckt im Detail.
Vor der Presse versuchten die Verhandlungspartner aus Partei- und Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und CSU vor allem klar zu machen, dass die Große Koalition geschlossen hinter dem Paket stehe und zuversichtlich sei, dass die Ziele bis 2030 erreicht werden würden. Im Jahr 2020 wird Deutschland, die geplanten Einsparungen an Treibhausgasen verfehlen. Dafür soll das schwarz-rote Klimaschutzpaket allein bis ins Jahr 2023 ein Gesamtvolumen von mehr als 54 Mrd. € umfassen. Besonders hervorgehoben hatten die Koalitionsspitzen, dass es ein Monitoring-System geben soll. Es sei geplant, jährlich zu prüfen, ob die Sektorziele, wie vorgesehen erreicht würden. Falls nicht, müsse zügig gegengesteuert werden. Dies war eine der Forderungen im Entwurf für ein Klimaschutzgesetz von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Das BMEL selbst ließ bereits am Donnerstagnachmittag verlauten, dass sein 10-Punkte-Plan im Klimakabinett Zustimmung erfahren habe. Gefördert werden soll darin in der Tat viel: zum Beispiel emissionsarme Güllelager, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen und Maßnahmen für mehr Tierwohl. Außerdem kann die Vernässung von Moorböden laut BMEL „nur auf freiwilliger Basis“ erfolgen, da mit ihr „erhebliche Nutzungseinschränkungen und somit Eingriffe in Eigentumsrechte“ verbunden seien. „Entsprechend sind finanzielle Anreize in erheblichem Umfang vorgesehen“, so das BMEL.
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