In Thüringen können Landwirte unter bestimmten Auflagen Rodentizide gegen Feldmäuse einsetzen. Zuvor prüfen Gutachter, ob kein Feldhamster in dem Gebiet unterwegs ist.
Wie das Landwirtschaftsministerium in Erfurt mitteilt, können Landwirte bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) einen Antrag stellen, Rodentizide gegen Mäuse einzusetzen. Allerdings müssen sie vorher einen Gutachter, den sie selbst bezahlen müssen, einbestellen, der prüft, ob auf den von Mäusen befallenen Flächen Hamster vorkommen. Nur mit diesem Gutachten kann der Antrag gestellt werden. Betroffen sind Landwirte, die Rodentizide auf Flächen ausbringen wollen, die in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) liegen und der Einsatz verboten ist. Dazu hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen ein Merkblatt herausgegeben. Auch in Sachsen-Anhalt gilt die Regelung mit einem Gutachter. Artenschutz und Naturschutz sind Länderangelegenheit. Der Bauernverband pocht auf eine bundesweite einheitliche Regelung einer Notfallzulassung von Rodentiziden.
Wenn die UNB innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Entscheidung getroffen hat, können die Rodentizide ausgebracht werden. Die Anträge können sofort gestellt werden.
Mit diesem Wühlmauspflug kann Giftweizen in eine künstlich geschaffene Röhre in etwa 20 cm Tiefe in den Boden ausgebracht werden. Zur Empfehlung kommen mindestens drei Umfahrten mit dem einscharigen Pflug entlang des Schlagrands. Damit soll ein Einwandern der Feldmäuse vom Rand auf die Ackerfläche reduziert werden. Das Ausbringen direkt in die Mäusehöhlen und deren anschließender Verschluss schützt andere Tiere und verhindert eine Abschwemmung des Köders in Oberflächengewässer. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit verliert das Rodentizid nach kurzer Zeit seine Wirkung.
2. Zulassung des Einsatzes von Zinkphosphid mittels Legeflinte in Vorkommensgebieten des Hamsters (kein Antrag für FFH-/Vogelschutzgebiete).
In seiner Begründung sieht das Thüringer Ministerium den Einsatz von Rodentiziden nach der Ernte in den Gebieten mit Starkbefall die einzige Möglichkeit, starke Schäden an den neuen Saaten zu vermeiden. In Thüringen gelten mehr als 70 Prozent der Ackerflächen als Feldhamsterschutzgebiete, deshalb können Rodentizide von März bis Oktober nur auf wenigen Ackerflächen eingesetzt werden.
Nach Informationen von agrarzeitung.de ist es bislang unklar, ob eine bundesweite Zulassung kommt. Dann bräuchten Landwirte keinen Gutachter bestellen. In der vergangenen Woche hatte das Bundesumweltamt (UBA) seine Bedenken über eine Zulassung geäußert. Es finden Gespräche zwischen dem Bundesagrar- und Bundesumweltministerium statt. Sachsen-Anhalt hat ebenfalls eine Anfrage einer Sondergenehmigung beim BVL gestellt. Agrarministerin Claudia Dalbert (Grüne) prüft eine Zulassung der Legeflinte.
az-Podcast Ernte 2020 Folge 8
Das schwarze Gold und die Mäuseplage
Mäuseplage
Sondererlaubnis für die Legeflinte in Sicht