Der französische Verband der Rübenerzeuger (CGB) befürchtet, dass die mit der Notfallzulassung verbundenen Auflagen zu einem Rückgang des Rübenanbaus oder zu einer Verarmung der Fruchtfolgen führen werden.
Begrenzt durch eine Vielzahl von Auflagen darf das Insektizid auch in diesem Jahr zur Beizung von Saatgut verwendet werden. Spätestens 2024 sollen Alternativen verfügbar sein.
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