
Landwirte und Bürger können ab heute die geplante Strecke der Stromtrasse SuedOstLink einsehen und ihre Stellungnahmen abgeben. Thüringen hat gegen den Bau der unterirdischen Suedlink-Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht in Leipzig eingelegt.
Die Bundesnetzagentur hat die Unterlagen im Abschnitt B des Netzausbauvorhabens SuedOstLink ausgelegt. Der Abschnitt beginnt im Raum Naumburg/Eisenberg und endet im Raum Hof. Von den vorgeschlagenen Trassenkorridoren sind die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Bayern betroffen. Die von den Betreiberunternehmen 50Hertz und Tennet eingereichten Unterlagen enthalten eine Raumverträglichkeitsstudie, eine strategische Umweltprüfung sowie Untersuchungen zum Arten- und Gebiets-, sowie Immissionsschutz, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Die vollständigen Unterlagen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht und sind bis zum 28. Februar 2019 an folgenden öffentlichen Orten ausgelegt:
Anschließend wird die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen mit den Einwendern erörtern und eine 500 bis 1.000 m breiten Korridor, in dem die Leitung später verlaufen wird, festlegen. Geplant ist eine unterirdische Leitung von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt bis Isar bei Landshut in Bayern (Suedostlink).
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