Flächen, die bei der Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen worden sind, sollen Landwirte Futterzwecke nutzen dürfen.
Die Landwirtschaftsministerin kündigt Unterstützung für Betriebe an, die wegen der Trockenheit unter einer knappen Grundfutterversorgung leiden.
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