Die EU-Kommission hat Ende März die Genehmigung des Wirkstoffs Chlorthalonil nicht erneuert. Für das Getreidefungizid Amistar Opti, das den Wirkstoff enthält, nennt die Syngenta Agro jetzt die Fristen, die für den Pflanzenschutzhandel und die Landwirte relevant sind.
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Pflanzenschutz
Getreidefungizid wird verboten
Fungizide mit dem Wirkstoff Chlorothalonil werden die Zulassung verlieren. Die EU-Mitgliedstaaten stimmen mehrheitlich für ein Verbot. Der Wirkstoff soll laut Efsa Schäden bei Fischen und Amphibien verursachen.
In Deutschland endet die Zulassung für Amistar Opti am 31. Oktober 2019. Gemäß deutschem Pflanzenschutzgesetz ergibt sich eine Abverkaufsfrist für den Handel bis 30. April 2020. Landwirte können das Produkt bis zum 20. Mai 2020 einsetzen.
Syngenta gibt Hinweise für die Saison 2020
Syngenta weist darauf hin, dass mit diesen Fristen in Wintergerste die Anwendung von Amistar Opti 2020 über die gesamte Saison bis zum Anwendungstermin in BBCH 59 möglich ist. Für Winterweizen, der in der Regel bis 20. Mai das Fahnenblattstadium erreicht, wird nach Einschätzung von Syngenta der Einsatz von Amistar Opti zur Bekämpfung von Septoria tritici noch möglich sein.
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