Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht mit einer Biodiversitätsauflage und damit einer faktischen Flächenstilllegung verknüpft werden.
IMAGO / Martin Wagner
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht mit einer Biodiversitätsauflage und damit einer faktischen Flächenstilllegung verknüpft werden.

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dürfen deutsche Behörden keine zusätzlichen Biodiversitätsauflagen machen.

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