Das Wichtigste vorneweg: Peta hat verloren. In einem an Absurdität kaum zu überbietenden Rechtsstreit hat ein amerikanisches Bundesberufungsgericht die Klage um das Bild des Affen Naruto abgelehnt. Schon wieder.
Die Geschichte begann mit einer witzigen Aktion: Der Tierfotograf David J. Slater lies 2011 seine Kamera für einen Moment unbeaufsichtigt im indonesischen Regenwald liegen. Der Makakenaffe Naruto schnappte sich daraufhin das Gerät und schoss ein Bild von sich selbst, neudeutsch Selfie genannt. Das Foto wurde berühmt. Vielleicht deswegen, weil auch Affen auf Selfies nicht besser aussehen als Menschen. Slater gilt als der Urheber und besitzt damit sämtliche Bildrechte. Der Urheber eines Fotos ist – rein rechtlich – aber derjenige, der das Foto macht und nicht der, dem die Kamera gehört.
Bitte recht freundlch: Das umstrittene Selfie des Makaken Naruto.
Die Tierrechtsorganisation Peta klagte daraufhin stellvertretend für Naruto auf die Rechte am Bild. Es folgte ein für deutsche Verhältnisse absurder Rechtsstreit. Seit 2015 beschäftigt der Fall nun amerikanische Gerichte. Peta verlor in der ersten Instanz und ging in Revision. Zwischendurch wollten sich Slater und Peta einigen. Die Richter kassierten die Einigung mit der Begründung, dass Naruto am Vergleich nicht beteiligt gewesen wäre. Peta benutze den Affen für seine ideologischen Zwecke. Damit endete des Verfahrens zweiter Teil. Das Gericht wollte keinen Präzedenzfall schaffen. Tiere können laut amerikanischem Recht keine Klage einreichen. Schon gar nicht wegen Urheberrechtsverletzung.
Stattdessen muss Peta Slaters Anwaltskosten und den Prozess zahlen. Das ist auch dringend nötig, denn der Fotograf gab an, bereits durch die Anwaltskosten des ersten Prozesses finanziell ruiniert zu sein. Leider ist nicht bekannt, was Naruto von dem Menschentheater hält.
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Der Verein will als rechtsfähige Tierschutzorganisation anerkannt werden. Das würde Peta die Möglichkeit geben, Verbandsklagen einzureichen. Das Sache geht vor Gericht jetzt in die nächste Runde.