Das Amtsgericht Ulm verurteilt einen 56-jährigen Schweinehalter aus Merklingen zu drei Jahren Haft. Er ist damit der erste Landwirt, der für die Zustände in seinen Ställen mit Freiheitsentzug bestraft wurde. Die beiden Ställe des Landwirtes waren völlig überfüllt, verdreckt und führten zum Tod von insgesamt 1.600 Schweinen. Durch die Überbelegung kam es unter anderem zu Luftproblemen und Kannibalismus. Außerdem hat der Angeklagte laut eines SWR-Berichtes Tiere mit einem Hammer erschlagen. Einen Stall hatte er den Behörden ganz verschwiegen. Der Richter begründete sein Urteil mit der besonderen Schwere der Tat und sprach von einer „Massentierhölle“. Der 56-Jährige hatte erklärt, wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.
Tierschützer traten als Zeugen auf
Die Missstände kamen ans Licht, nachdem die Tierschutzorganisation Soko Tierschutz heimlich im Stall des Landwirts gefilmt und die Szenen im Nachrichtenmagazin SternTV veröffentlicht hatte. Das Gericht wertete die Aufnahmen als Beweise. Ein besonderes Gewicht bekommt der Fall, weil der Betrieb des Angeklagten das Tierwohl-Label und das Herkunftszeichen Baden-Württemberg trug. Ein Amtsveterinär, der mit der Kontrolle beauftragt war, wurde zunächst ebenfalls angeklagt, im vergangenen Jahr jedoch freigesprochen.
"Unsere Tierschutzgesetze sind kein Vorschlag zur Güte, sondern unbedingt einzuhalten. Wer mit Tieren umgeht als seien sie nur eine Ware, wer sie in desolaten Zuständen verenden lässt und Tiere quält, dem gehört die Erlaubnis entzogen, mit Tieren umzugehen", erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu dem Urteil.
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