Volksbegehren
Bereits zum dritten Mal jährt sich der Abschluss des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“. Gebracht hat das damit verbundene neue Naturschutzgesetz viele neue Vorgaben für die bayerische Landwirtschaft. Der von der Bayerischen Staatsregierung und den Initiatoren angekündigte gesamtgesellschaftliche Ansatz beim Artenschutz fehlt jedoch auch nach drei Jahren.