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Auf die jetzt veröffentlichte JKI-Liste, die ständig ergänzt wird, kann die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel - das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Bezug nehmen, wenn bei der Aussaat von mit insektiziden Mitteln gebeiztem Saatgut nur Sägeräte verwendet werden sollen, die abdriftmindernd arbeiten. Aktuell ruhen noch die Zulassungen aller insektiziden Beizmittel für Maissaatgut, seit die Abdrift von abgeriebenen Beizstäuben im Frühjahr 2008 ein Bienensterben im Oberrheingraben ausgelöst hatte. (brs)