Die DSGVO ist da - Werden die Behörden sofort sanktionieren oder haben Betriebe noch Zeit? Was droht überhaupt bei Nichtbeachtung der neuen Verordnung? Welche Rolle übernehmen Abmahnvereine?
Die zwei Jahre Übergangszeit sind vorbei und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ab dem 25. Mai 2018 wirksam. Aber was heißt dies in der Praxis? Drohen Unternehmen sofort die hohen Bußgelder, die verhängt werden dürfen? In einem Gastbeitrag, der kommenden Freitag sowohl in Print als auch Online erscheint, erläutert Friederike Detmering, Rechtsanwältin für Datenschutz in der Kanzlei Reed Smith, die mögliche Vorgehensweise der Datenschutzbehörden. In einem weiteren Übersichtsartikel erfahren Agrarunternehmen, wer auf ihre Nachlässigkeiten lauert.
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Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss bald umfangreich dokumentieren und die sensiblen Informationen besonders schützen. Wie weit die Agrarwirtschaft bei der Umsetzung der Vorgaben ist, zeigt die erste Hälfte der az-Umfrage.
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Was sind personenbezogene Daten?
Der verschärfte Datenschutz bezieht sich auf sensible Daten, mit denen ein Bezug zu einer Person hergestellt werden kann. Dabei gibt es durchaus einen Unterschied zwischen Ohrmarke und GPS-Daten, erklärt Rechtsanwältin Friederike Detmering.
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Bald gilt der neue Datenschutz
Ende Mai ist es soweit: Dann greift die EU-Datenschutzgrundverordnung. Alle Unternehmen müssen strengere Regeln einhalten, um sensible Daten besser zu schützen. Befürworter sehen das als Durchlauferhitzer für die Digitalisierung an.