
Die Blauzungenkrankheit ist auf dem Vormarsch. Wegen weiterer Fälle in den angrenzenden Bundesländern ist nun das Sperrgebiet in Hessen ausgeweitet worden. Das Landwirtschaftsministerium ruft zu Impfungen auf.
Seit Jahresbeginn wurden aus Baden-Württemberg 13 weitere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach sowie der Stadt Freiburg gemeldet. Aktuell erfolgten zudem Nachweise der Tierseuche in Rheinland-Pfalz (Kreis Trier-Saarburg und Zweibrücken) sowie dem Saarland (Saar-Pfalz-Kreis), teilte heute das hessische Landwirtschaftsministerium mit.
Der Mitteilung nach muss um jeden Ausbruchsbetrieb ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km eingerichtet werden. Damit weitet sich das bereits bestehende Sperrgebiet auch auf die hessischen Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus und Offenbach sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden aus. Die vier südhessischen Landkreise (Bergstraße, Odenwaldkreis, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie die Stadt Darmstadt) lagen bereits, in Folge des am 12. Dezember 2018 in einem Rinderbetrieb im Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg festgestellten Ausbruchs der Blauzungenkrankheit, im eingerichteten Sperrgebiet.
Das Sperrgebiet werde wegen rechtlicher Vorgaben mindestens zwei Jahre bestehen bleiben müssen. Halter von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe und Ziegen, deren Tierhaltung im Sperrgebiet liegt, müssen diese bei der zuständigen Veterinärbehörde melden, sofern noch nicht geschehen. Außerdem gelten Beschränkungen für den Handel mit diesen Tieren, insbesondere dann, wenn sie in Regionen verbracht werden sollen, in denen die Krankheit bisher nicht aufgetreten ist. Weitere Auskünfte gibt es bei den Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten.
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