Bundesverfassungsgericht
Vier Zeitarbeitsfirmen haben Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Arbeitsschutzkontrollgesetz eingereicht, das ein Verbot beziehungsweise weitgehende Restriktionen für die Zeitarbeit in den Kernbereichen der Fleischindustrie zum Inhalt hat.