Die streifenförmige, bodennahe Ausbringung von flüssigem organischem Dünger - hier ist ein Güllefass mit Schleppschlauchverteiler während einer Maschinenvorführung der LWK zu sehen - hat gegenüber herkömmlicher Verteiltechnik unter anderem den Vorteil, dass deutlich weniger Ammoniak-Emissionen in die Atmosphäre abgegeben werden. Auf bestelltem Ackerland ist diese Art der Gülle-Ausbringung mittlerweile Vorschrift.
Am 31. Januar endet die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger. Der Gesetzgeber hat diese Pause verordnet, da die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt.