Nordrhein-Westfalen muss für behördlich angeordnete Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 nun doch nicht aufkommen.
Das Land Nordrhein-Westfalen muss für behördlich angeordnete Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 nun doch nicht aufkommen.
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